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Für das laufende Jahr und für die Jahre 2022, 2023 und 2024
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Achtung! Parteienverkehr nur nach Terminvereinbarung
Der Zugang zur Gesellschaft erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung eines Termins bei den Schaltern der Dienststelle Landesabgaben und Kfz-Steuer oder der Dienststelle Zwangseintreibung:
Der Termin kann über folgende Modalitäten vereinbart werden:
Über myCIVIS kann ein Beratungstermin bei den Schaltern der Südtiroler Einzugsdienste eigenständig vorgemerkt werden.
Ab Jänner 2025 kann die Zahlung auch online erfolgen.
Die neuen Strafgebühren sind seit 1. September 2024 in Kraft.