Mitglied werden

Mit Art. 44-bis des Landesgesetzes Nr. 1 vom 29. Jänner 2002, eingeführt durch das Landesgesetz Nr. 18 vom 11. Oktober 2012 ist die Autonome Provinz Bozen dazu ermächtigt worden, die „Alto Adige Riscossioni Spa – Südtiroler Einzugsdienste AG“ zu gründen. Es handelt sich dabei um eine In-House-Gesellschaft des Landes mit vorwiegend öffentlichem Kapital.

Mit Beschluss der Landesregierung werden am 10. Juni 2013 der Gründungsakt, das Statut sowie die Regelung der Tätigkeitsabwicklung der Gesellschaft genehmigt, an welcher sich gemeinsam mit dem Land, die Gemeinden und andere interessierte öffentliche Körperschaften der Provinz beteiligen können.

Es wird ein neues Einzugssystem für die öffentlichen Einnahmen des Landes, mit Eigenkapital der Provinz, und sukzessiver Beteiligung anderer öffentlicher Körperschaften ins Leben gerufen.

Jede interessierte Körperschaft muss:

  • im Besitz einer Aktienbeteiligung in der beauftragten Gesellschaft sein;
  • Befugnisse ausüben, die denen entsprechen, die die Körperschaft gegenüber den Strukturen ausübt, die direkt von ihr abhängen.

Die Abtretung der Aktien ist:

  • von der Zustimmung zur Vereinbarung seitens der betreffenden Körperschaft (in jedem beliebigen Moment möglich) und
  • von der Vergabe eines Mindestanteils von Dienstleistungen und Tätigkeiten an die Gesellschaft abhängig.

Die Mitgliedskörperschaften vertrauen - mittels unterzeichneter Vereinbarung - der Südtiroler Einzugsdienste AG die Ausübung der folgenden Tätigkeiten an:

  • eine oder mehrere Tätigkeiten, die mit der Feststellung, der Ermittlung und der spontanen Einhebung mindestens einer steuerlichen Einnahme und/oder einer Vermögenseinnahme zusammenhängen, einschließlich der Lasten, Zinsen und Strafen;
  • eine oder mehrere Tätigkeiten, die mit der Zwangseintreibung mindestens einer steuerlichen Einnahme und/oder einer Vermögenseinnahme zusammenhängen.

Die Ausführung der damit verbundenen Tätigkeiten verstehen sich, einschließlich der Abwicklung der Verwaltungsübertretungen, auch als der Gesellschaft anvertraut.

Um die effektive Operativität der Governance zu gewährleisten, reicht es aus, dass die einzelne Vereinbarung vom Land mit mindestens einer interessierten Körperschaft unterzeichnet wird.

Für die Vergabe der Tätigkeiten an die Gesellschaft müssen die Mitgliedskörperschaften im Sinne des Art. 44-bis, Abs. 4 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, i. g. F. den eigens dafür vorgesehenen Dienstleistungsvertrag unterzeichnen.

Für die Geschäftstätigkeit zu unterzeichnende Unterlagen

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Gesellschaft

Südtiroler Einzugsdienste AG
St.Nr/MwSt.Nr. 02805390214
V.W.V. Nr. 207128
Eingezahltes Gesellschaftskapital Euro 600.000,00
Aktiengesellschaft, die der Leitungs- und Koordinierungstätigkeit der Autonomen Provinz Bozen unterliegt

Kontakte

Schalterdienst: Schlachthofstrasse 53/B - 39100 Bozen

Rechtssitz: J.-Mayr-Nusser-Straße 62/D - 39100 Bozen

Tel. +39 0471 316400
E-Mail: info@suedtirolereinzugsdienste.it