Im Blickpunkt
Achtung! Öffentlicher Zugang zu unseren Büros nur nach Vereinbarung
Der öffentliche Zugang zu unseren Büros ist ausschließlich nach einer Terminvereinbarung möglich.
Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, sich zu den üblichen Bürozeiten telefonisch mit einer der folgenden Dienststellen in Verbindung zu setzen, um ihre Fragen dem Sachbearbeiter der Gesellschaft zu schildern und zu prüfen, ob eine telefonische oder telematische Bearbeitung möglich ist und, falls dies nicht der Fall sein sollte, einen Termin zu vereinbaren:
Dienststelle Landesabgaben/Kfz-Steuer: Telefon +39 0471 316499
Dienststelle Zwangseintreibung: Telefon +39 0471 316459
Dienstelle Verwaltungsstrafen und Straßenverkehrsordnung: Telefon +39 0471 316477