Fixe Steuer für jene Rechtsakte, die in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen

Auch für das Jahr 2015 gilt: fällt beim Kauf eines Fahrzeugs die Mehrwertsteuer an, ist ein Fixbetrag von 151,00 € (kein in Proportion errechneter Wert) für die Landesumschreibungssteuer geschuldet.

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