Abgabe für das Recht auf Universitätsstudium
Die Abgabe für das Recht auf Universitätsstudium ist von der Autonomen Provinz Bozen zur Finanzierung der Studienbeihilfen bestimmt und nicht mit den Einschreibegebühren für die Universität zu verwechseln.
Beschreibung
Die Abgabe ist von den Studierenden in jedem akademischen Jahr für die Einschreibung in Studiengänge bei universitären und post-universitären Einrichtungen geschuldet, welche ihren Sitz in der Provinz Bozen haben, und rechtlich anerkannte Studientitel ausstellen.
Termine
Die Abgabe ist mit einer einmaligen Zahlung, vor der Immatrikulation und/oder Einschreibung in einen Studiengang, zu tätigen.
Kosten
Für das akademische Jahr 2020-2021 beträgt die Abgabe 148,50 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten:
Die Studenten der Freien Universität Bozen können die Abgabe über das Zahlungsportal ePayS-pagoPA bezahlen.
Befreiungen
Von der Zahlung der Abgabe sind befreit:
- Studenten mit einer Behinderung und einer anerkannten Invalidität von 66% und mehr;
- ausländische Studenten, die ein Studienstipendium der italienischen Regierung erhalten haben;
- Studenten die beabsichtigen, die Laureatsprüfung oder die Abschlussprüfung innerhalb 31. März des darauffolgenden Jahres abzulegen;
- Studenten, die die Laureatsprüfung nicht innerhalb 31. März ablegen werden, jedoch ein Stipendium der Autonomen Provinz Bozen erhalten haben.
Absetzbarkeit in der Steuererklärung
Die Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium fällt gemäß Art. 15, Absatz 1, Buchstabe e) des D.P.R. vom 22.12.1986, Nr. 917 unter die absetzbaren Aufwendungen und kann somit zu 19% der jährlich festgelegten Abgabe vom Bruttoeinkommen der physischen Personen abgesetzt werden.
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Infos und Kontakte
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