Subventionen, Beiträge, Förderungen und wirtschaftliche Vergünstigungen
Abgesehen von der Zuerkennung der Befreiung von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer zu Gunsten von Menschen mit Behinderung, umweltfreundlichen Fahrzeugen, Fahrzeugen deren Halter ein ONLUS-Verein oder ein Wiederverkäufer (Autohändler) sind, welche aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht werden und welche strengen gesetzlichen Maßgaben unterstehen, gewährt die Südtiroler Einzugsdienste AG keine Subventionen, Beiträge, Förderungen und wirtschaftliche Vergünstigungen.
In Bezug auf die Befreiungen von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer des Landes, verweisen wir auf den Abschnitt der Website, in welcher die gesetzlichen festgelegten Kriterien für deren Anerkennung angeführt sind.