Steuer auf die Probefahrt (Probekennzeichen) – Einhebungskampagne für die Jahre 2018-2020
Die Einhebungskampagne der Kfz-Steuer auf die Probefahrt der Jahre 2018, 2019 und 2020 findet derzeit statt.
Für die Jahre 2019 und 2020 ist die spontane Begleichung noch möglich. Diese kann durch die bereits übermittelten Zahlungsmitteilungen (IUV) erfolgen. Für die Zahlung der Steuer für das Jahr 2018 ist es hingegen nötig, den Erhalt der formellen Zahlungsmahnung über PEC oder Einschreiben abzuwarten.