Kfz-Steuer – für den Wiederverkauf bestimmte Fahrzeuge – 3. Viermonatszeitraum 2020
Anträge auf Unterbrechung innerhalb 01.02.2021
Der Antrag auf Unterbrechung der Steuerpflicht für die Fahrzeuge, die die Kfz-Händler in den Monaten September, Oktober, November und Dezember 2020 erworben haben, muss innerhalb 01.02.2021 eingereicht werden. Innerhalb 01.02.2021 muss ebenso die fixe Gebühr in Höhe von 1,55 € für jedes
erworbenes Fahrzeug entrichtet werden. Die entsprechende Zahlung darf ausschließlich über das Zahlungsportal des Landes ePayS erfolgen.
Weitere Details finden Sie auf dem diesbezüglichen Rundschreiben.