Teilrückzahlung
Bei Abmeldung eines Kraftfahrzeugs wegen Verschrottung, Ausfuhr ins Ausland oder Besitzverlust wegen Diebstahls, besteht die Möglichkeit eine Teilrückzahlung der bereits bezahlten Kraftfahrzeugsteuer zu beantragen. Die Rückzahlung wird im Verhältnis zu den vollen, auf einen der drei Vorfälle folgenden Monate die zur Unterbrechung des Eigentumsrechts geführt haben und im öffentlichen Kraftfahrzeugregister (P.R.A.) angemerkt wurden, gewährt. Die vollen Monate die auf einen dieser Vorfälle und bis zur Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer noch offen sind müssen mindestens vier sein und der rückzuerstattende Betrag mindesten 30,00 € betragen.
Beispiel:
- bezahlte Kraftfahrzeugsteuer 120,00 € für 12 Monate bis einschließlich Dezember 2015
- Verschrottung im August 2015
- Teilrückzahlung von 40,00 € [(120,00€/12Monate)x4 nicht genossene Monate]
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