Weitere Tarifermäßigung für umweltfreundliche Kraftfahrzeuge
Seit 1. Januar 2013 ist eine weitere Ermäßigung der Kfz-Steuer von 10% für Kraftfahrzeuge “Euro 5” (und höher) und mit ”ökologischer” Versorgung (GPL, Methan, elektrisch, Hybrid, Wasserstoff) in Kraft getreten, zusätzlich zu der seit 2009 geltenden Ermäßigung von 10% der Steuer für alle Fahrzeugkategorien.