Rechtmäßige Aussetzung der Eintreibung

 

Rechtmäßige Aussetzung der Eintreibung
(Art. 7 der Verordnungen über die Zwangseintreibung der Mitgliedskörperschaften der Südtiroler Einzugsdienste

AG und Art. 1 Absätze 537 bis 543 des Gesetzes vom 24.12.2012 Nr. 228)

Die in der Zahlungsmahnung oder den Akten der Sicherungsverfahren (z.B. Vorankündigung der Eintragung einer verwaltungsmäßigen Sperre von registrierten beweglichen Gütern) oder Vollstreckungsverfahren (z. B. Pfändung bei Dritten) enthaltene Zahlungsaufforderung kann ausgesetzt werden:
(i) auf dem Verwaltungsweg durch die Gläubigerkörperschaft
(ii) auf dem Rechtsweg nach einer Entscheidung des angerufenen Gerichts
(iii) auf Initiative des Steuerpflichtigen, durch Einreichen einer entsprechenden Erklärung gemäß Art. 1 Absätze 537 bis 543 des Gesetzes Nr. 228/2012 direkt bei der Südtiroler Einzugsdienste AG

In welchen Fällen kann die Erklärung zur Aussetzung bei der Südtiroler Einzugsdienste AG eingereicht werden?
Die Erklärung zur Aussetzung kann bei der Südtiroler Einzugsdienste AG eingereicht werden, sobald dokumentiert wird, dass auf die von der Gläubigerkörperschaft per Zahlungsmahnungen oder über von der Gesellschaft angeordnete Sicherungs-/Vollstreckungsverfahren geforderten Summen Folgendes zutrifft:
a) eine Verjährung oder Verwirkung des zugrunde liegenden Rechts zu einem Datum, das vor dem liegt, zu dem die einzutreibenden Positionen von der Gläubigerkörperschaft für vollstreckbar erklärt werden;
b) eine durch die Gläubigerkörperschaft erlassene Entlastungsmaßnahme;
c) eine verwaltungsrechtliche Aussetzung, die jedenfalls von der Gläubigerkörperschaft gewährt wurde;
d) eine gerichtliche Aussetzung oder ein Urteil, mit dem die Forderung der Gläubigerkörperschaft teilweise oder ganz annulliert und das in einem Verfahren erlassen wurde, an dem die Südtiroler Einzugsdienste AG nicht teilgenommen hat;
e) eine zugunsten der Gläubigerkörperschaft vor dem Datum der Übertragung der einzutreibenden Position an die Eintreibungsgesellschaft getätigte Zahlung, die sich auf die Schuld zurückführen lässt, aufgrund derer der betreffende Akt erlassen wurde.

Wie und innerhalb welcher Frist muss die Erklärung der Aussetzung eingereicht werden?
Die Erklärung muss innerhalb und nicht später als 60 Tage nach der Zustellung des Eintreibungakts, gegen den Widerspruch eingelegt wurde (z. B. eine Zahlungsmahnung oder Akt eines Sicherungs- oder Vollstreckungsverfahrens), mittels Einsendung des folgenden ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars an die Südtiroler Einzugsdienste eingereicht werden:

„Erklärung“

Diesem Formular muss die vollständige Dokumentation zur Begründung der Erklärung beigefügt sein (z. B. Zahlungsbeleg, Entlastungsmaßnahme, Urteil, usw.). Eine nur teilweise Einreichung der Unterlagen ist nicht zulässig (z. B. ist es nicht möglich, nur eine Seite eines Urteils einzureichen, das aus mehreren Seiten besteht).
ACHTUNG: Für die direkt über die Gläubigerkörperschaft (also nicht über die Südtiroler Einzugsdienste AG) zugestellten Akten, den von der Gesellschaft vor mehr als 60 Tagen zugestellten Akten sowie den einfachen von der Südtiroler Einzugsdienste AG übermittelten Zahlungserinnerungen oder -aufforderungen ist ein Antrag auf Aussetzung im Sinne des Gesetzes 228/2012 nicht möglich. Zudem ist eine Wiederholung der oben angeführten Erklärung nicht zulässig und führt jedenfalls nicht zur Aussetzung der Eintreibungsmaßnahmen.

Wie sollen die Unterlagen an die Südtiroler Einzugsdienste AG versendet werden?
Der Antrag kann auf verschiedene Weise eingereicht werden:

  • per Fax an die Nummer: +39 0471 316491 oder 316492;
  • per E-Mail an die Adresse: zwangseintreibung@suedtirolereinzugsdienste.it;
  • wenn Sie Inhaber eines PEC-Postfachs sind, an die PEC-Adresse: se.aar.bz@legalmail.it;
  • per gewöhnlichem Postversand (in diesem Fall entspricht das Datum der Einreichung der Anfrage dem Datum des Eingangsprotokolls der Gesellschaft) oder per Einschreiben;
  • persönlich am Sitz der Südtiroler Einzugsdienste AG in Bozen in der J.-Mayr-Nusser-Straße 62/D, 39100 Bozen.

Informationen über das Verfahren
Die Südtiroler Einzugsdienste AG sorgt nach Überprüfung der Einhaltung der 60-Tage-Frist nach Zustellung des ersten Eintreibungsakts oder eines eventuell durch ein Konzessionsunternehmen vollzogenen Akts des Sicherungs- oder Vollstreckungsverfahrens für die sofortige Aussetzung der Eintreibung. Darüber hinaus übermitteln die Einzugsdienste 10 Tage nach Erhalt derselben die Erklärung an die Gläubigerkörperschaft, der die Überprüfung der Begründetheit der Erklärung in der Sache zusteht.

Innerhalb von 220 Tagen nach Einreichen der Erklärung teilt die Gläubigerkörperschaft per zertifizierter elektronischer Post (sofern die Adresse in der Erklärung angegeben wurde) oder per Einschreiben mit Rückschein unmittelbar den Ausgang der Überprüfung mit und informiert die Südtiroler Einzugsdienste AG entweder über das Weiterbestehen der Forderung (in diesem Fall wird die Zwangseintreibung fortgesetzt) oder über die Entlastung/Aufhebung/Aussetzung des Akts, der Gegenstand der Erklärung ist (in diesem Fall wird die Zwangseintreibung nicht fortgesetzt).

Reicht der Steuerpflichtige falsche Unterlagen ein, fallen, unbeschadet der strafrechtlichen Folgen, bei einem Mindestbetrag von 258 Euro, Verwaltungsstrafen von 100 bis 200 Prozent der geschuldeten Beträge an (Art. 1 Absatz 541 des Gesetzes 228/2012).

Für weitere Informationen:
Telefonische Beratung unter der Nr.: +39 0471 316400 von Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr, am Donnerstag auch von 14:00 - 16:00 Uhr
E-Mail: zwangseintreibung@suedtirolereinzugsdienste.it
PEC (zertifizierte elektronische Post): se.aar.bz@legalmail.it

Gesellschaft

Südtiroler Einzugsdienste AG
St.Nr/MwSt.Nr. 02805390214
V.W.V. Nr. 207128
Eingezahltes Gesellschaftskapital Euro 600.000,00
Aktiengesellschaft, die der Leitungs- und Koordinierungstätigkeit der Autonomen Provinz Bozen unterliegt

Kontakte

Schalterdienst: Schlachthofstrasse 53/B - 39100 Bozen

Rechtssitz: J.-Mayr-Nusser-Straße 62/D - 39100 Bozen

Tel. +39 0471 316400
E-Mail: info@suedtirolereinzugsdienste.it